Inklusion und sonderpädagogische Förderung
In Niedersachsen ist die sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen verankert. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel an Regelschulen unterrichtet werden. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Organisation der sonderpädagogischen Förderung in Niedersachsen:
Inklusion als Grundprinzip
- Inklusion in der Schule bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Bedürfnissen oder Hintergründen – gemeinsam in einer Schule lernen und am Schulleben teilnehmen. Das Konzept der Inklusion geht über die bloße Integration hinaus, die oft nur die physische Anwesenheit von Schülern mit besonderen Bedürfnissen in Regelschulen bedeutet. Inklusion zielt darauf ab, eine Schule für alle zu schaffen, in der Vielfalt als Bereicherung gesehen wird und in der alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt und selbstbestimmt lernen können.
- Prinzipien und Ziele der Inklusion sind Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Gleichberechtigung sowie individuelle Förderung. Umgesetzt wird sie durch individuelle Förderplanungen, durch die die besonderen Bedürfnisse und individuellen Ziele vieler Schülerinnen und Schüler festgehalten, umgesetzt und evaluiert werden. Darüber hinaus bildet die Differenzierung des Unterrichts durch Lehrkräfte eine wesentliche Voraussetzung, um Inklusion umzusetzen.
Sonderpädagogische Grundversorgung
- Jeder Grundschule in Niedersachsen wird rechnerisch pro Klasse eine sonderpädagogische Grundversorgung in Höhe von 2 Stunden zugewiesen. Die Gesamtzahl dieser Stunden kann in der Schule je nach Schwerpunktsetzung sinnvoll aufgeteilt werden. Schulen entscheiden darüber eigenverantwortlich. Förderschullehrkräfte arbeiten dabei eng mit den Grundschullehrkräften zusammen. Sowohl die Prävention (z.B. durch die Durchführung von Eingangsdiagnostiken und weiteren gezielten Beobachtungen) als auch die Durchführung von kurzzeitigen oder längerfristigen Förderungen (für Einzelne oder Kleingruppen) sowie deren Planungen und Evaluationen erfolgen in enger Abstimmung zwischen den Professionen.
- Die sonderpädagogische Grundversorgung dient dazu, präventive Förderung für alle Kinder anzubieten und Unterricht so mitzugestalten, dass Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung passgenaue Unterstützung erhalten. Darüber hinaus werden Klassen, zu denen Schülerinnen und Schüler mit einem anderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gehören, weitere Stunden zugewiesen. Der Umfang dieser Stunden ist abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie von der Art des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.
Förderschwerpunkte
Die sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen umfasst verschiedene Förderschwerpunkte, darunter:
- Lernen
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Sprache
- Hören und Kommunikation
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
Jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhält einen individuellen Förderplan, der die spezifischen Bedürfnisse und Ziele festlegt.
Die Förderung kann in verschiedenen Formen erfolgen, z. B. durch:
- Individuelle Unterstützung im Unterricht
- Förderunterricht in Kleingruppen
- Sonderpädagogische Beratung und Diagnostik
- Kooperation mit außerschulischen Fachdiensten
Förderschulen und Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren
- Obwohl die Förderung in der Regel an Regelschulen stattfindet, gibt es in Niedersachsen auch Förderschulen, die spezialirte Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen bieten.
- Förderschulen sind zugleich Förderzentren und unterstützen die allgemeinen Schulen bei der Durchführung von sonderpädagogischer Unterstützung (§ 14 Abs. 3 NSchG). Darüber hinaus gibt es Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI). Die RZI sind u. a. für die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulen zu den Themen sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Inklusion zuständig.
- Folgender Link führt zu den Beratungs- und Unterstützungszentren in Niedersachsen und des Landkreises Osnabrück: https://bildungsportal-niedersachsen.de/beratung-unterstuetzung/rzi
Rechtliche Grundlagen
- Die sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen ist im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) sowie in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Förderverordnung) geregelt.
- Die Schulbehörden sind verantwortlich für die Umsetzung der Fördermaßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Förderzentren.