Verhalten bei Krankheit Ihres Kindes
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, muss ein Erziehungsberechtigter vor Unterrichtsbeginn in der Schule anrufen und das Fehlen melden. Die Lehrperson, die die Krankmeldung entgegennimmt, informiert die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer und ggf. die Betreuungslehrkräfte. In den einzelnen Klassen ist vereinbart, wer Ihrem Kind nach Schulschluss die Hausaufgaben oder Arbeitsblätter vorbei bringt.
Eine schriftliche Entschuldigung erfolgt im Schultagebuch.Diese wird bei Wiederaufnahme des Unterrichts der Lehrperson vorgelegt.
Nach einem ärztlichen Attest fragt die Schulleitung nur in Ausnahmefällen.
Ansteckende Krankheiten sind in jedem Falle anzuzeigen. Im Falle von ansteckenden Krankheiten belegt die Schülerin/ der Schüler nach Aufforderung durch ein ärztliches Attest, dass sie/ er wieder am Unterricht teilnehmen darf.